Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im September
2000 sein Konzept für eine Reform des Hochschuldienstrechts vorgelegt.
Das Konzept sieht die Einführung von Juniorprofessuren vor, die den
herkömmlichen Qualifikationsweg von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
über die Habilitation und wissenschaftliche Assistentenstellen entbehrlich
machen sollen. Auf Universitätsprofessuren sollen künftig im
Regelfall Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren berufen werden. Anders
als bei der Neuordnung der Besoldung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
sieht das Konzept des Ministeriums für den wissenschaftlichen Nachwuchs
keine Übergangsregelungen vor. Aussagen zu den Perspektiven jener
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich zurzeit zu den geltenden
Bedingungen als wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten bzw. Habilitandinnen
und Habilitanden für den Hochschullehrerberuf qualifizieren oder soeben
qualifiziert haben, enthält das Konzept nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben voraussichtlich zum von der Bundesregierung avisierten Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Reform des Hochschuldienstrechts am 1. Februar 2002 eine Qualifikation für den Hochschullehrerberuf zu den derzeitigen Bedingungen (wissenschaftliche Assistenz bzw. Habilitation) aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen (bitte aufschlüsseln nach Fächergruppen und Geschlecht)?
2. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben voraussichtlich zum von der Bundesregierung avisierten Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Reform des Hochschuldienstrechts am 1. Februar 2002 eine Qualifikation für den Hochschullehrerberuf zu den derzeitigen Bedingungen abgeschlossen, sind aber noch nicht auf eine Professur berufen worden (bitte aufschlüsseln nach Fächergruppen und Geschlecht)?
3. Wird die Bundesregierung anders als in ihrem im September 2000 vorgelegten Konzept im angekündigten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Hochschuldienstrechts eine Übergangsregelung für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorsehen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
4. Befürwortet die Bundesregierung eine Überleitung oder eine Bewerbungsmöglichkeit von wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten auf Juniorprofessuren?
5. Welche Altersgrenzen sieht die Bundesregierung für den Zugang zur bzw. das Ende der Juniorprofessur sowie für den Abschluss der Promotion vor?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung Altersgrenzen im Hochschuldienstrecht im Hinblick auf die Chancen von Frauen in der Wissenschaft, berufsspezifische Umwege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, der sich noch zu den Bedingungen des alten Dienstrechts hat qualifizieren müssen?