Kleine Anfrage der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS an die Bundesregierung am 13.02.2001 (Drs.-Nr. 14/5361)

 

Übergangsregelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Reform des Hochschuldienstrechts


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im September 2000 sein Konzept für eine Reform des Hochschuldienstrechts vorgelegt. Das Konzept sieht die Einführung von Juniorprofessuren vor, die den herkömmlichen Qualifikationsweg von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern über die Habilitation und wissenschaftliche Assistentenstellen entbehrlich machen sollen. Auf Universitätsprofessuren sollen künftig im Regelfall Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren berufen werden. Anders als bei der Neuordnung der Besoldung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sieht das Konzept des Ministeriums für den wissenschaftlichen Nachwuchs keine Übergangsregelungen vor. Aussagen zu den Perspektiven jener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich zurzeit zu den geltenden Bedingungen als wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten bzw. Habilitandinnen und Habilitanden für den Hochschullehrerberuf qualifizieren oder soeben qualifiziert haben, enthält das Konzept nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben voraussichtlich zum von der Bundesregierung avisierten Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Reform des Hochschuldienstrechts am 1. Februar 2002 eine Qualifikation für den Hochschullehrerberuf zu den derzeitigen Bedingungen (wissenschaftliche Assistenz bzw. Habilitation) aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen (bitte aufschlüsseln nach Fächergruppen und Geschlecht)?

2. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben voraussichtlich zum von der Bundesregierung avisierten Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Reform des Hochschuldienstrechts am 1. Februar 2002 eine Qualifikation für den Hochschullehrerberuf zu den derzeitigen Bedingungen abgeschlossen, sind aber noch nicht auf eine Professur berufen worden (bitte aufschlüsseln nach Fächergruppen und Geschlecht)?

3. Wird die Bundesregierung anders als in ihrem im September 2000 vorgelegten Konzept im angekündigten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Hochschuldienstrechts eine Übergangsregelung für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorsehen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?

4. Befürwortet die Bundesregierung eine Überleitung oder eine Bewerbungsmöglichkeit von wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten auf Juniorprofessuren?

5. Welche Altersgrenzen sieht die Bundesregierung für den Zugang zur bzw. das Ende der Juniorprofessur sowie für den Abschluss der Promotion vor?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung Altersgrenzen im Hochschuldienstrecht im Hinblick auf die Chancen von Frauen in der Wissenschaft, berufsspezifische Umwege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, der sich noch zu den Bedingungen des alten Dienstrechts hat qualifizieren müssen?