Die Bundesregierung hat soeben
eine Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion zu fehlenden Übergangsregelungen
für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Reform des Hochschuldienstrechts
beantwortet (Bundestagsdrucksache 14/5494).
Dazu erklärt die hochschulpolitische Sprecherin Maritta Böttcher:
"Weit über 2000 Nachwuchswissenschaftlerinnen und wissenschaftler haben bisher den Aufruf 'Lost Generation' unterstützt (www.wissenschaftlichernachwuchs.de). Darin fordern Habilitanden und Privatdozentinnen die Bundesregierung auf, bei der geplanten Reform des Hochschuldienstrechts eine Übergangsregelung vorzusehen für jene Nachwuchswissenschaftlerinnen und wissenschaftler, die sich nach der geltenden Rechtslage über die Habilitation für den Hochschullehrerberuf qualifizieren. Diesen Aufruf hat die PDS im Bundestag zu Anlass für eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung genommen.
Die Antwort von Bundesbildungsministerin Bulmahn ist aber alles andere als befriedigend. Der Frage nach dem Inhalt einer eventuell geplanten Übergangsregelung weicht sie mit der lapidaren Ankündigung aus, dass die Bundesregierung eine 'angemessene' Übergangsregelung vorsehen werden. Nähere Angaben enthält die Antwort nicht. Die Bundesregierung vermag nicht einmal eine Zahl der von der Reform Betroffenen anzugeben. Ich halte dies für eine Missachtung nicht nur des Parlaments und des Fragerechts seiner Abgeordneten, sondern auch der legitimen Interessen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Diese haben einen Anspruch darauf, ihre berufliche Laufbahn mittel- und langfristig auf einer verlässlichen und berechenbaren Grundlage zu planen. Weniger als ein Jahr von dem geplanten In-Kraft-Treten der Dienstrechtsreform wissen sie nicht, was die von ihnen derzeit erworbene Qualifikation in Zukunft noch wert sein wird.
Die Habilitation soll abgeschafft
werden und die Qualifikation des Hochschullehrernachwuchses auf Juniorprofessuren
erfolgen. Die PDS unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich
in diesem Vorhaben: Wir haben als erste Fraktion bereits im Sommer 2000
eine entsprechenden Vorschlag in den Bundestag eingebracht. Die Regierung
darf aber die jetzige Generation des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht
im Regen stehen lassen, sondern muss verbindliche Übergangsregelungen
vorlegen. Hierzu gehört auch der Verzicht auf jedwede Alters- und
Zeitgrenzen im Hochschuldienstrecht, die strukturell nicht nur Frauen,
sondern auch den derzeitigen Nachwuchs benachteiligen. Es kann nicht sein,
dass alle, die sich derzeit noch dem aufwändigen Habilitationsverfahren
unterziehen müssen, für ihre Anstrengungen damit bestraft werden,
dass sie ab 2002 keine Chance mehr haben, auf eine Professur berufen zu
werden."